Title: Baugenehmigung für den Wintergarten – wann brauchen Sie diese wirklich?
Author: Stefan Lutz Überdachungen
Published: 25. November 2021
Last modified: 30. Juli 2026

---

# Baugenehmigung für den Wintergarten – wann brauchen Sie diese wirklich?

 Veröffentlicht am 25. November 202130. Juli 2026 von [Stefan Lutz Überdachungen](https://www.stefan-lutz.de/author/stefan-lutz-ueberdachungen/)

Ein [Wintergarten ](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau/)bringt zahlreiche
Annehmlichkeiten mit. Nicht nur, dass Sie bei jedem Wetter ein Gefühl wie mitten
in der Natur genießen können, Sie gewinnen auch **zusätzlichen Wohnraum** zur individuellen
Nutzung. Doch wie vor nahezu jedem Bauprojekt steht auch bei dem Anbau eines Wintergartens
die **Genehmigung beim Bauamt**. Oder doch nicht? Wir von Stefan Lutz Überdachungen
klären, in welchem Bundesland Sie ohne Baugenehmigung einen Wintergarten errichten
können, dafür aber zum Beispiel die Größe beachten müssen, und welche gesetzlichen
Richtlinien es noch einzuhalten gilt, damit Sie sorglos Ihr Bauvorhaben beginnen
können.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.stefan-lutz.de/baugenehmigung-wintergarten-wann-brauchen-sie-diese/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Baugenehmigungen sind Ländersache](https://www.stefan-lutz.de/baugenehmigung-wintergarten-wann-brauchen-sie-diese/?output_format=md#baugenehmigungen-sind-laendersache)
 3. [Wintergarten ohne Baugenehmigung unter Auflagen](https://www.stefan-lutz.de/baugenehmigung-wintergarten-wann-brauchen-sie-diese/?output_format=md#wintergarten-ohne-baugenehmigung-unter-auflagen)
 4. [Vor dem Bau des Wintergartens immer informieren](https://www.stefan-lutz.de/baugenehmigung-wintergarten-wann-brauchen-sie-diese/?output_format=md#vor-dem-bau-des-wintergartens-immer-informieren)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung für den Wintergarten erforderlich, jedoch**
   variieren die Vorschriften** je nach Bundesland.
 * In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, Bayern und Berlin, ist **immer**
   eine Baugenehmigung notwendig.
 * In anderen Bundesländern, wie Hessen und Nordrhein-Westfalen, sind Wintergärten
   bis zu bestimmten Größen und unter **bestimmten Bedingungen** genehmigungsfrei.
 * Vor jedem Bauvorhaben sollte eine Absprache mit dem **zuständigen Bauamt** erfolgen,
   um auf der sicheren Seite zu sein.

## Baugenehmigungen sind Ländersache

Grundsätzlich, und das gilt deutschlandweit, müssen Sie vor Errichtung einer baulichen
Anlage einen **Bauantrag** stellen, der anschließend vom zuständigen Bauamt geprüft
und genehmigt wird, sofern alle Richtlinien erfüllt sind. Der Begriff „**bauliche
Anlagen**“ wird in § 2 LBO (Landesbauordnung) wie folgt definiert: „Bauliche Anlagen
sind unmittelbar mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen.“
Demnach fallen auch Wintergärten rein rechtlich gesehen unter diesen Begriff und
es muss zunächst eine Baugenehmigung vorliegen.

Doch nicht überall gelten die gleichen Gesetze, denn ob Sie wirklich eine Baugenehmigung
benötigen, hängt von der **Landesverordnung Ihres Bundeslandes** ab, in dem Sie 
wohnen. Wenn eine Genehmigung nicht pauschal gilt, hängt es jedoch von anderen Voraussetzungen
ab, wie etwa der Größe Ihres Wintergartens.

Zu den Bundesländern, in denen Sie immer eine **Baugenehmigung für Ihren Wintergarten**
benötigen, zählen:

 * Baden-Württemberg
 * Bayern
 * Berlin
 * Hamburg
 * Mecklenburg-Vorpommern
 * Niedersachsen
 * Saarland
 * Sachsen
 * Sachsen-Anhalt
 * Schleswig-Holstein

## Wintergarten ohne Baugenehmigung unter Auflagen

In den nachfolgenden Bundesländern benötigen Sie keine Baugenehmigung für einen 
Wintergarten, müssen sich aber an die **Bestimmungen** halten.

In **Brandenburg** darf die Grundfläche nicht mehr als 20 Quadratmeter umfassen.
Der Bruttorauminhalt liegt bei maximal 75 Kubikmetern. Die Anlage muss grundsätzlich
an der Hauswand stehen und unbeheizt bleiben. Zudem darf der Wintergarten eine Höhe
sowie Abstand zum Nachbargrundstück von drei Metern nicht überschreiten.

In **Bremen** gilt eine Tiefe von 3,50 Metern und eine Fläche von maximal 30 Quadratmetern.
Ferner muss der Wintergarten überwiegend aus Glas bestehen und als überbaubare Fläche
im Bebauungsplan festgehalten sein.

In **Hessen** bleiben Sie verfahrensfrei, wenn die Grundfläche nicht mehr als 30
Quadratmeter bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3, aufweist. Es muss außerdem 
ein Abstand von 3 Metern zur Nachbargrenze eingehalten wird.

In **Nordrhein-Westfalen** sind Wintergärten genehmigungsfrei, sofern sie eingeschossig
sind und eine Grundfläche von bis zu 25 Quadratmetern nicht überschreiten.

In **Rheinland-Pfalz** muss es sich um einen ebenerdigen, unbeheizten, bis zu 50
Kubikmeter umbauten Raum handeln, damit Sie einer Baugenehmigung entgehen. Das gilt
jedoch nur für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3.

**Thüringen** erlaubt einen Wintergarten ohne Baugenehmigung bis zu einer Fläche
von 20 Quadratmetern und einem Volumen von 75 Kubikmetern. Zudem muss der verglaste
Anbau an der Außenwand eines Gebäudes errichtet werden und unbeheizt bleiben.

⌊Backsteinhaus mit Wintergarten⌉⌊Backsteinhaus mit Wintergarten⌉
AdobeStock/Monkey
Business

## Vor dem Bau des Wintergartens immer informieren

Wenngleich Sie jetzt einen Überblick über die Landesvorschriften haben, raten wir
Ihnen, sich vor dem **Wintergartenbau beim zuständigen Bauamt** über die Baugenehmigung
zu informieren. Die Richtlinien können sich jederzeit ändern. Mit einer Beratung
sind Sie auf der sicheren Seite und müssen im Zweifelsfall nicht einen Rückbau riskieren.

Suchen Sie eine Alternative ohne Baugenehmigung, dann empfehlen wir Ihnen die **
Terrassenüberdachung**. Hier besteht in den überwiegenden Bundesländern keine Verpflichtung
zu einer Baugenehmigung. Wir [beraten](https://www.stefan-lutz.de/kontakt/) Sie 
dazu gerne.

## Beitragsnavigation

[Der Traum vom eigenen Wintergarten: alles zur Baugenehmigung ](https://www.stefan-lutz.de/wintergarten-baugenehmigung/)

[Die BayBO und der Wintergarten: Die gesetzlichen Regelungen](https://www.stefan-lutz.de/baybo-und-wintergarten-alle-regelungen/)

##  Ein Kommentar zu “Baugenehmigung für den Wintergarten – wann brauchen Sie diese wirklich?”

 1.  **Herbert Hildebrand** sagt:
 2.  [22. März 2025 um 14:06 Uhr](https://www.stefan-lutz.de/baugenehmigung-wintergarten-wann-brauchen-sie-diese/#comment-33914)
 3. Moin und guten Tag,
     wir haben ein frei stehendes Haus mit einer Terrasse an der
    Westseite. Dort hätten wir gerne einen windgeschützten Bereich, der nicht baugenemigungsfähig
    ist. Das Model auf dem Foto AdobeStock/Monkey Business würde wunderbar passen von
    dem Stil her. Herbert Hildebrand, Berdumer Dorfstraße 9, 26409 Wittmund. Dienstl.
    04462-23304, Mobil 01716323304 Über einen Kontakt und Möglichkeiten würden wir 
    uns sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Herbert Hildebrand

Kein Kommentieren möglich.