Title: Die BayBO und der Wintergarten: Die gesetzlichen Regelungen
Author: RegioHelden
Published: 29. November 2021
Last modified: 21. August 2025

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# Die BayBO und der Wintergarten: Die gesetzlichen Regelungen

 Veröffentlicht am 29. November 202121. August 2025

Haben Sie vor, einen [Wintergarten in München](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau/?output_format=md)
oder in einer anderen Stadt in **Bayern** zu errichten, benötigen Sie im Vorfeld
eine **Baugenehmigung**. Es gibt keine Verfahrensfreiheit und so müssen Sie selbst
einen Kaltwintergarten genehmigen lassen, wenngleich dieser teilweise in anderen
Bundesländern unter Einbehalt bestimmter Voraussetzungen auch ohne die Zustimmung
des Bauamts errichtet werden kann. Die Genehmigungspflicht eines Wintergartens in
Bayern ist klar geregelt: Ein Wintergarten gilt als eigenständiges Bauvorhaben und
unterliegt der vollen Baugenehmigungspflicht.

Es gibt dennoch Ausnahmen, wie bei einer Terrassenüberdachung. Die maßgeblichen 
Richtlinien, wann eine Bebauung verfahrensfrei in Bayern ist, werden im Art. 57 
der **Bayerischen Bauordnung (BayBO)** erläutert. In diesem Beitrag möchten wir 
von Stefan Lutz Überdachungen in München Ihnen die Regularien des Artikels aufzeigen.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.stefan-lutz.de/baybo-und-wintergarten-alle-regelungen/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Was kann ich nach dem Gesetz auf meinem Grundstück bauen?](https://www.stefan-lutz.de/baybo-und-wintergarten-alle-regelungen/?output_format=md#was-nach-gesetz-auf-grundstueck-bauen)
 3. [Was passiert, wenn ein Wintergarten ohne Baugenehmigung errichtet wird?](https://www.stefan-lutz.de/baybo-und-wintergarten-alle-regelungen/?output_format=md#was-passiert-wenn-ein-wintergarten-ohne-baugenehmigung-errichtet-wird)
 4. [Baugenehmigung richtig beantragen](https://www.stefan-lutz.de/baybo-und-wintergarten-alle-regelungen/?output_format=md#baugenehmigung-richtig-beantragen)

## Das Wichtigste in Kürze

 * In Bayern besteht eine Genehmigungspflicht für Wintergärten – auch für Kaltwintergärten.
 * Ein Bau ohne Genehmigung kann hohe Bußgelder und den Abriss des Wintergartens
   nach sich ziehen.
 * Die Bayerische Bauordnung (BayBO) definiert, wann ein Bauvorhaben verfahrensfrei
   ist.
 * Für den Antrag einer Baugenehmigung sind umfassende Unterlagen erforderlich, 
   z. B. Lagepläne, Bauzeichnungen und statische Berechnungen.

## Was kann ich nach dem Gesetz auf meinem Grundstück bauen?

Alle Richtlinien für eine zulässige Bebauung finden Sie im Baugesetzbuch (BauGB),
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Art. 61 BayBO. **Art. 57 BayBO** definiert
hingegen alle baulichen Maßnahmen, die verfahrensfrei sind. Für diese müssen Sie**
keine Baugenehmigung** einholen.

Dazu zählen:

 * Gebäude mit einem Bruttorauminhalt bis 75 m^(3) im Innenbereich wie ein Gartengerätehäuschen
 * **Garagen** und **überdachte Stellplätze** mit einer Fläche bis zu 50 m^(2) im
   Innenbereich
 * freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlage für die landwirtschaftliche Nutzung
   bis 100 m^(2) Brutto-Grundfläche und höchstens 140 m^(2) überdachter Fläche
 * **Gewächshäuser** mit einer Höhe bis zu 5 m und maximal 1.600 m^(2) Fläche für
   Gartenbetriebe und land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe
 * **Terrassenüberdachungen** mit einer Fläche bis zu 30 m^(2) und einer Tiefe bis
   zu 3 m
 * **Gartenlauben** in Kleingartenanlagen im Sinn des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes(
   BKleingG)

Da ein **Wintergarten** im Art. 57 BayBO nicht aufgeführt wird, ist er **genehmigungspflichtig**
und fällt damit nicht unter die Verfahrensfreiheit. Die Genehmigungspflicht für 
Wintergärten in Bayern macht es unerlässlich, dass Sie sich bei einem Bauvorhaben
immer bei Ihrem zuständigen Bauamt informieren. Hier erhalten Sie neben ausführlichen
Informationen zumeist auch eine umfassende Beratung.

⌊Bauhelm, gerichtshammer und Meterstab liegen auf Bauplan⌉⌊Bauhelm, gerichtshammer
und Meterstab liegen auf Bauplan⌉
AdobeStock/fabstyle

## Was passiert, wenn ein Wintergarten ohne Baugenehmigung errichtet wird?

Ein Bau ohne Baugenehmigung ist mit **hohen Bußgeldern** verbunden und kann sogar
bedeuten, dass Sie die bauliche Anlage wieder rückgängig machen müssen. Sprich: 
Der schöne Wintergarten muss wieder abgerissen werden. Daher ist es immens wichtig,
dass Sie alles Rechtliche vor der Errichtung abklären oder sich an einen **professionellen
Handwerksbetrieb** wie Stefan Lutz Überdachungen in München wenden.

## Baugenehmigung richtig beantragen

Für den Antrag auf eine Baugenehmigung eines Wintergartens in Bayern benötigen Sie
einige **Unterlagen**. Darunter das entsprechende Formblatt, einen Lageplan des 
Grundstücks, der amtlich beglaubigt ist, die Gebäude- und Grundstücksberechnung,
Angaben über die Abstandsflächen, eine Bauzeichnung für die bauliche Anlage und 
eine statische Berechnung. Auch **Nachweise** wie Wärmeschutz, Brandschutz und Schallschutz
sowie Informationen zu Heizungs- und Lüftungssystemen müssen Sie erbringen. Das 
zuständige Bauamt wird Ihnen entsprechende Informationen zukommen lassen, was Sie
für die Antragstellung Ihres Wintergartens benötigen. Gerne unterstützen wir Sie
dabei, alle Nachweise rechtssicher zu erbringen.

**Tipp:** Beginnen Sie zudem **rechtzeitig**, mit uns gemeinsam Ihren Wintergarten
in Bayern zu planen. Der Verwaltungsakt kann gut und gerne ein paar Monate in Anspruch
nehmen.

## Beitragsnavigation

[Baugenehmigung für den Wintergarten – wann brauchen Sie diese wirklich?](https://www.stefan-lutz.de/baugenehmigung-wintergarten-wann-brauchen-sie-diese/)

[Kaltwintergarten oder Wohnwintergarten – die passende Variante für Ihre Ansprüche](https://www.stefan-lutz.de/kaltwintergarten-oder-wohnwintergarten/)