Title: Coronabedingte Veränderungen für Baugenehmigungen
Author: RegioHelden
Published: 22. September 2021
Last modified: 9. März 2023

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# Coronabedingte Veränderungen für Baugenehmigungen

 Veröffentlicht am 22. September 20219. März 2023

Während der Corona-Pandemie und des landesweiten Lockdowns haben wir außergewöhnlich
viel Zeit in unseren eigenen vier Wänden verbracht. Viele hat dabei die Motivation
gepackt, das Zuhause zu verschönern und beispielsweise eine Terrassenüberdachung
oder einen Wintergarten anzubauen. Jedoch dürfen Sie auch während Corona nicht einfach
so bauliche Veränderungen an Ihrem Haus vornehmen. Für viele Bauvorhaben sind weiterhin**
Baugenehmigungen erforderlich**. Jedoch gibt es auch einige **coronabedingte Herausforderungen**
und Änderungen. Worauf genau aktuell zu achten ist, erklären wir von Stefan Lutz
Überdachungen aus München in diesem Artikel.

## Dafür brauchen Sie eine Baugenehmigung

Wir von Stefan Lutz Überdachung realisieren gerne die unterschiedlichsten **Um- 
und Anbauten für Ihr Zuhause**, von einer [Terrassenüberdachung](https://www.stefan-lutz.de/terrassenueberdachung/)
über Carports und Balkone bis hin zu einem [Wintergarten in München](https://www.stefan-lutz.de/wintergaerten/).
Bevor wir mit dem Bau starten können, muss bei einigen Bauten erst eine Baugenehmigung
eingeholt werden. Entscheidend ist hierfür im Raum München die **Bayerische Bauordnung**(
BayBO). Bei folgenden Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung (ab einer bestimmten Größe)
notwendig:

 * Garagen und Carports
 * Terrassenüberdachungen
 * Wintergarten
 * Balkon
 * Kellerabgang

Für den Bau von Hauseingangsüberdachungen und Markisen benötigen Sie in der Regel
keine Baugenehmigung. Welche Regelungen genau gelten, sollten Sie vor dem Baustart
bei Ihrer **zuständigen Bauaufsichtsbehörde** in Erfahrung bringen. Gerne beraten
auch wir Sie näher.

⌊Gelber Bauarbeiterhelm auf Bauzeichnung mit Baugenehmigung⌉⌊Gelber Bauarbeiterhelm
auf Bauzeichnung mit Baugenehmigung⌉
 ©AdobeStock/khanchit

## Diese Herausforderungen bringt Corona für Genehmigungsverfahren mit sich

Die Corona-Pandemie hat in vielen Lebensbereichen für Einschränkungen gesorgt und
tut es noch bis heute. Auch Bauvorhaben kamen mitunter coronabedingt ins Stocken,
Behörden waren nicht voll besetzt und für den Publikumsverkehr geschlossen. Hier
stellt sich Bauherren und Bauherrinnen unweigerlich die Frage, welche Auswirkungen
dies beispielsweise auf **Genehmigungsfristen** hat. Grundsätzlich gilt, dass die
gesetzlichen Fristen und Regelungen auch während Corona weiterhin gelten. Folgende
Problematiken stellen sich unter anderem:

 * Die **Baugenehmigung erlischt**, wenn der Bau nicht innerhalb eines bestimmten
   Zeitraums begonnen oder unterbrochen wird (4 Jahre nach BayBO)

 * Wird der Antrag nicht rechtzeitig von der Behörde bearbeitet, kann es zu einer
   Genehmigungsfreistellung oder einem Anspruch auf Erteilung der Genehmigung kommen
 * Der Zugang zu **wichtigen Unterlagen** ist möglicherweise durch Schließungen 
   erschwert

## Diese coronabedingten Änderungen gibt es

Wie bereits erwähnt, sind auch während der Corona-Pandemie die **gesetzlichen Regelungen**
zum Baugenehmigungsverfahren **grundsätzlich einzuhalten**. Bei coronabedingten 
Problemen bei der Fristeinhaltung ist eventuell aufgrund des Tatbestands von höherer
Gewalt eine **Wiedereinsetzung in den vorigen Stand** möglich. Zudem wurden beispielsweise
in Nordrhein-Westfalen durch ein „Epidemie-Gesetz“ elektronische Antragsverfahren
eingeleitet.

Am 1. Februar 2021 wurde schließlich die **neue BayBO 2021** verabschiedet. Darunter
sind auch Regelungen, die Bauanträge und Baugenehmigungsverfahren erleichtern sollen.
Zum Beispiel ist jetzt eine **Genehmigungsfiktion** bei vereinfachten Genehmigungsverfahren
bei Wohnbauprojekten möglich, sodass Sie **spätestens nach drei Monaten** zu Ihrer
Baugenehmigung kommen und nach einer gewissen Frist auch bei Untätigkeit der Behörde
mit Ihrem Bauvorhaben beginnen können. Zudem sollen mit der neuen Bauordnung **digitale
Bauanträge** ermöglicht werden.

Mittlerweile hat sich die Corona-Lage wieder beruhigt, viele Behörden versuchen,
wieder auf Normalbetrieb umzuschalten, und Bauvorhaben können wie geplant umgesetzt
werden. Jedoch kann es immer noch zu **Verzögerungen** kommen. Haben Sie Fragen 
oder Probleme bei Ihrer Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben mit Stefan Lutz Überdachungen,
sprechen Sie uns gerne an. Sicherlich finden wir gemeinsam eine Lösung.

## Beitragsnavigation

[Warum sollte ich eine Terrassenüberdachung im Garten aufstellen?](https://www.stefan-lutz.de/terrassenueberdachung-im-garten/)

[Der Traum vom eigenen Wintergarten: alles zur Baugenehmigung ](https://www.stefan-lutz.de/wintergarten-baugenehmigung/)