Title: Wintergartenbau in Bayern: das müssen Sie wissen
Author: RegioHelden
Published: 1. März 2021
Last modified: 21. August 2025

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# Wintergartenbau in Bayern: das müssen Sie wissen

 Veröffentlicht am 1. März 202121. August 2025

Wintergärten schaffen eine grüne Oase, erweitern den Wohnraum und können insbesondere
an kalten Tagen als gemütlicher Rückzugsort mit viel Licht und schöner Bepflanzung
dienen. Der Anbau eines Wintergartens bedarf jedoch meist einer Baugenehmigung, 
die unbedingt vorab beantragt werden sollte. Stefan Lutz Überdachungen hat die rechtlichen
Grundlagen im Folgenden zusammengefasst.

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## Inhaltsverzeichnis 

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau-und-baugenehmigung-was-ist-zu-beachten/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Bauen ist Ländersache](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau-und-baugenehmigung-was-ist-zu-beachten/?output_format=md#bauen-ist-laendersache)
 3. [Recht auf Baugenehmigung](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau-und-baugenehmigung-was-ist-zu-beachten/?output_format=md#recht-auf-baugenehmigung)
 4. [Wie definiert sich ein Wintergarten?](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau-und-baugenehmigung-was-ist-zu-beachten/?output_format=md#wie-definiert-sich-ein-wintergarten)
 5. [Baugenehmigung für Wintergärten](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau-und-baugenehmigung-was-ist-zu-beachten/?output_format=md#baugenehmigung-fuer-wintergaerten)
 6. [Was kostet die Baugenehmigung für einen Wintergarten in Bayern?](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau-und-baugenehmigung-was-ist-zu-beachten/?output_format=md#was-kostet-die-baugenehmigung-fuer-einen-wintergarten-in-bayern)
 7. [Bauen ohne Genehmigung – die Folgen](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau-und-baugenehmigung-was-ist-zu-beachten/?output_format=md#bauen-ohne-genehmigung-die-folgen)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * In Bayern muss für den Bau eines Wintergartens grundsätzlich immer eine Baugenehmigung
   eingeholt werden. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.
 * Vor dem Bau eines Wintergartens muss geprüft werden, ob das Bauvorhaben in dem
   betreffenden Gebiet erlaubt ist. In Bayern ist zudem die Zustimmung der Nachbarn
   und Nachbarinnen erforderlich.
 * Der Bau ohne Genehmigung kann zu hohen Bußgeldern und der Anordnung von Abriss
   oder Nutzungssperre führen. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt zum Bauamt aufzunehmen.

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## Bauen ist Ländersache

Welche Vorhaben einer Baugenehmigung bedürfen, regeln die Bundesländer in ihren 
jeweiligen Landesgesetzen selbst. Hierfür gibt es in jedem Bundesland eine Landesbauordnung.
In Bayern ist dies die Bayerische Bauordnung, kurz BayBO. Da eine Musterbauordnung
zur Orientierung existiert, ähneln sich die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer
sehr stark. Unterschiede sind vor allem in Details zu finden. In den Landesbauordnungen
sind nach dem Bauordnungsrecht die Anforderungen und **Formalien des Baugenehmigungsverfahrens**
einerseits an das Grundstück, andererseits an die Bebauung gerichtet.

Dem gegenüber steht das **Bauplanungsrecht**, in dessen Regelungen bestimmt wird,
auf welche Weise die Grundstücke genutzt werden dürfen, also was dort überhaupt 
gebaut werden darf. Die Verordnungen gelten hier auf Bundesebene.

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## Recht auf Baugenehmigung

Grundsätzlich besitzt jeder das Recht, sein Eigentum baulich zu verändern, und hat
einen Anspruch auf eine Baugenehmigung, wenn durch den Bau keine öffentlich-rechtlichen
Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden. Bauplanungsrechtlich ist jedoch
zunächst zu prüfen, ob in dem betreffenden Baugebiet der Bau von [Wintergärten](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau/?output_format=md)
generell zugelassen ist. Für eine Baugenehmigung muss dann ein **Bauantrag** **beim
Bauamt** beziehungsweise der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.

Durch das Recht auf eine Baugenehmigung ist mitunter nicht einmal die Einwilligung
der Nachbarn notwendig. Diese **Nachbarbeteiligung** ist jedoch je nach Bundesland
anders geregelt. In Bayern muss der Bauherr tatsächlich den Nachbarn seine Pläne
vorlegen und diese unterschreiben lassen. Gegebenenfalls können Nachbarn trotz Baugenehmigung
gegen das Bauvorhaben klagen.

⌊Antrag auf Baugenehmigung, Formular, Bauvorhaben, Bauamt⌉⌊Antrag auf Baugenehmigung,
Formular, Bauvorhaben, Bauamt⌉
©AdobeStock/nmann77

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## Wie definiert sich ein Wintergarten?

Als erster Schritt sollte natürlich geklärt werden, ob es sich bei dem geplanten
Vorhaben auch tatsächlich um einen Wintergarten im rechtlichen Sinne handelt. Denn
nur, wenn das Vorhaben per Definition unter den Begriff zu fassen ist, können die
Regelungen darüber Anwendung finden. Allgemein anerkannt ist die **Definition des
Wintergarten e. V.**, wonach es sich bei einem Wintergarten um einen Anbau handelt,
der folgende Punkte erfüllt:

 * Aus größtenteils durchsichtigem Material
 * Aus Holz, Metall oder Kunststoff
 * Möglichkeit zur Beheizung
 * Für den dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt
 * Fest mit dem Erdboden verbunden
 * Wetterfest gegenüber Schnee, Wind und Regen

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## Baugenehmigung für Wintergärten

Definiert sich der geplante Bau als Wintergarten, ist grundsätzlich eine Baugenehmigung
einzuholen. Die Landesbauordnungen einzelner Bundesländer sehen jedoch einige Ausnahmen
vor, die einer Baugenehmigung entbehren, so zum Beispiel, wenn der **Wintergarten**
unbeheizt ist oder eine bestimmte Größe nicht überschreitet.

In Bayern sind Ausnahmen von der Genehmigungspflicht in Art. 57 BayBO aufgeführt.
Zum Thema Wintergarten finden sich hier keine gesonderten Regelungen, sodass hier
eine ausnahmslose Pflicht für eine Baugenehmigung vorliegt.

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## Was kostet die Baugenehmigung für einen Wintergarten in Bayern?

Die Kosten für eine Baugenehmigung können je nach Gemeinde und Umfang des Projekts
variieren. In Bayern liegen die Gebühren für eine Baugenehmigung in der Regel zwischen
0,5 % und 1 % der Baukosten. Zusätzlich können Kosten für notwendige Unterlagen,
wie Pläne und Gutachten, anfallen. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen
Bauaufsichtsbehörde über die genauen Gebühren und möglichen zusätzlichen Kosten 
zu informieren. Eine frühzeitige Klärung hilft, böse Überraschungen und Verzögerungen
zu vermeiden.

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## Bauen ohne Genehmigung – die Folgen

In jedem Fall sollte frühzeitig vor Beginn des Vorhabens das **Bauamt in Kenntnis
gesetzt** werden. Denn der Verzicht auf eine Genehmigung kann teure Folgen haben.
So kann verfügt werden, dass die Bebauung nicht genutzt werden darf oder abgerissen
wird. Auf jeden Fall drohen bei illegalen Bauten hohe Bußgelder.

Es ist möglich, eine **Baugenehmigung auch nachträglich** zu bekommen, wenn der 
Bau früher genehmigungsfähig war. Jedoch gilt immer das aktuelle Recht, sodass für
die Genehmigung eventuell Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die Spezialisten
von Stefan Lutz Überdachungen stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung und informieren
kompetent über das Thema Wintergartenbau.

Das könnte Sie auch interessieren: [Die BayBO und der Wintergarten – alle Regelungen in der Übersicht](https://www.stefan-lutz.de/baybo-und-wintergarten-alle-regelungen/?output_format=md)

## Beitragsnavigation

[Glasklarer Durchblick: 5 Tipps für die Reinigung Ihres Wintergartens](https://www.stefan-lutz.de/glasklarer-durchblick/)

[Wichtig: Welche rechtlichen Regelungen gibt es zum Wintergarten?](https://www.stefan-lutz.de/rechtliche-regelungen-wintergarten/)

##  7 Kommentare zu “Wintergartenbau in Bayern: das müssen Sie wissen”

 1.   **Juliana Krüll** sagt:
 2.   [6. August 2020 um 7:25 Uhr](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau-und-baugenehmigung-was-ist-zu-beachten/#comment-96)
 3.  Hallo zusammen,
      Wir haben gestern eine Immobilie in Pasing besichtigt. Dabei 
     handelt es sich um einen Bau aus den 70ern. Die betreffende Wohnung hat eine ca.
     100qm große Dachterrasse. Die Wohnung kommt fur uns leider nur bei einer Wohnraumerweiterung
     um einen Wintergarten/Anbau auf die Terrasse in Frage. Nachdem unsere Entscheidung
     zur Zu-/Absage nun recht zeitnah erfolgen sollte, benötigen wir eine möglichst
     genau Einschätzung der Genehmigungswahrscheinlichkeit durch das Bauamt. Haben 
     Sie hierzu Erfahrung und könnten Sie uns hierbei beraten?
 4.   a.  **Lutz Überdachung** sagt:
      b.  [12. Juli 2021 um 21:19 Uhr](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau-und-baugenehmigung-was-ist-zu-beachten/#comment-1703)
      c. Guten Tag Frau Krüll, sie können uns gerne unter 089 – 319 101 9 telefonisch 
         erreichen oder via [Kontaktformular](https://www.stefan-lutz.de/kontakt/). Wir
         helfen Ihnen gerne weiter.
 5.   **Willbald Auer** sagt:
 6.   [10. Juni 2021 um 13:42 Uhr](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau-und-baugenehmigung-was-ist-zu-beachten/#comment-1546)
 7.  Sehr geehrte Damen und Herren. Wollte nur kurz fragen ob Sie mir Sagen können 
     habe eine Terrasenüberdachung eine Größe von L 4.20* B 2.80 kann ich von beiden
     Seitenmarkise oder eine Stoff Vorhänge machen.
      Vielen Dank Auer Willbald
 8.   a.  **Lutz Überdachung** sagt:
      b.  [12. Juli 2021 um 21:06 Uhr](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau-und-baugenehmigung-was-ist-zu-beachten/#comment-1697)
      c. Guten Tag Herr Auer, gerne können Sie uns unter 089 – 319 101 9 erreichen. Wir
         beraten Sie gerne.
 9.   **Greiner** sagt:
 10.  [29. November 2021 um 20:04 Uhr](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau-und-baugenehmigung-was-ist-zu-beachten/#comment-3126)
 11. Wir haben in Bayern ein „Sommergarten“ unbeheizter Glaswindschutz bauen lassen–
     faktisch ein Wintergarten ohne Heizung.
      Ist es richtig, dass wir dafür ebenfalls
     eine Baugenehmigung gebraucht hätten ? ( also wir jetzt eine Schwarzbau haben ?)
 12.  **Bon-Kohler, Gabi** sagt:
 13.  [20. Mai 2022 um 13:03 Uhr](https://www.stefan-lutz.de/wintergartenbau-und-baugenehmigung-was-ist-zu-beachten/#comment-6063)
 14. Sehr geehrte Damen und Herren,
 15. als Eigentümer einer Gartenwohnung (Terrasse und Garten laut Teilungserklärung
     Sondernutzungsrecht) möchten gemeinsam mit 2 weiteren Eigentümerparteien eine 
     Pergola auf die Südterrassen erbauen lassen. Es ist hierfür nicht zwingend die
     Befestung an der Hauswand notwendig, sag die anbietende Firma. Ist es richtig,
     dass es hierfür keine Baugenehmigung benötigt, oder muss dieses Vorhaben mit der
     Eigentümergemeinschaft als bauliche Verändung abgestimmt werden. Wir danken Ihnen
     sehr für einen kurzen Rat.

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