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Coronabedingte Veränderungen für Baugenehmigungen

Während der Corona-Pandemie und des landesweiten Lockdowns haben wir außergewöhnlich viel Zeit in unseren eigenen vier Wänden verbracht. Viele hat dabei die Motivation gepackt, das Zuhause zu verschönern und beispielsweise eine Terrassenüberdachung oder einen Wintergarten anzubauen. Jedoch dürfen Sie auch während Corona nicht einfach so bauliche Veränderungen an Ihrem Haus vornehmen. Für viele Bauvorhaben sind weiterhin Baugenehmigungen erforderlich. Jedoch gibt es auch einige coronabedingte Herausforderungen und Änderungen. Worauf genau aktuell zu achten ist, erklären wir von Stefan Lutz Überdachungen aus München in diesem Artikel.

Dafür brauchen Sie eine Baugenehmigung

Wir von Stefan Lutz Überdachung realisieren gerne die unterschiedlichsten Um- und Anbauten für Ihr Zuhause, von einer Terrassenüberdachung über Carports und Balkone bis hin zu einem Wintergarten in München. Bevor wir mit dem Bau starten können, muss bei einigen Bauten erst eine Baugenehmigung eingeholt werden. Entscheidend ist hierfür im Raum München die Bayerische Bauordnung (BayBO). Bei folgenden Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung (ab einer bestimmten Größe) notwendig:

  • Garagen und Carports
  • Terrassenüberdachungen
  • Wintergarten
  • Balkon
  • Kellerabgang

Für den Bau von Hauseingangsüberdachungen und Markisen benötigen Sie in der Regel keine Baugenehmigung. Welche Regelungen genau gelten, sollten Sie vor dem Baustart bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Erfahrung bringen. Gerne beraten auch wir Sie näher.

Gelber Bauarbeiterhelm auf Bauzeichnung mit Baugenehmigung
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Diese Herausforderungen bringt Corona für Genehmigungsverfahren mit sich

Die Corona-Pandemie hat in vielen Lebensbereichen für Einschränkungen gesorgt und tut es noch bis heute. Auch Bauvorhaben kamen mitunter coronabedingt ins Stocken, Behörden waren nicht voll besetzt und für den Publikumsverkehr geschlossen. Hier stellt sich Bauherren und Bauherrinnen unweigerlich die Frage, welche Auswirkungen dies beispielsweise auf Genehmigungsfristen hat. Grundsätzlich gilt, dass die gesetzlichen Fristen und Regelungen auch während Corona weiterhin gelten. Folgende Problematiken stellen sich unter anderem:

  • Die Baugenehmigung erlischt, wenn der Bau nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums begonnen oder unterbrochen wird (4 Jahre nach BayBO)
  • Wird der Antrag nicht rechtzeitig von der Behörde bearbeitet, kann es zu einer Genehmigungsfreistellung oder einem Anspruch auf Erteilung der Genehmigung kommen
  • Der Zugang zu wichtigen Unterlagen ist möglicherweise durch Schließungen erschwert

Diese coronabedingten Änderungen gibt es

Wie bereits erwähnt, sind auch während der Corona-Pandemie die gesetzlichen Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich einzuhalten. Bei coronabedingten Problemen bei der Fristeinhaltung ist eventuell aufgrund des Tatbestands von höherer Gewalt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich. Zudem wurden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen durch ein „Epidemie-Gesetz“ elektronische Antragsverfahren eingeleitet.

Am 1. Februar 2021 wurde schließlich die neue BayBO 2021 verabschiedet. Darunter sind auch Regelungen, die Bauanträge und Baugenehmigungsverfahren erleichtern sollen. Zum Beispiel ist jetzt eine Genehmigungsfiktion bei vereinfachten Genehmigungsverfahren bei Wohnbauprojekten möglich, sodass Sie spätestens nach drei Monaten zu Ihrer Baugenehmigung kommen und nach einer gewissen Frist auch bei Untätigkeit der Behörde mit Ihrem Bauvorhaben beginnen können. Zudem sollen mit der neuen Bauordnung digitale Bauanträge ermöglicht werden.

Mittlerweile hat sich die Corona-Lage wieder beruhigt, viele Behörden versuchen, wieder auf Normalbetrieb umzuschalten, und Bauvorhaben können wie geplant umgesetzt werden. Jedoch kann es immer noch zu Verzögerungen kommen. Haben Sie Fragen oder Probleme bei Ihrer Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben mit Stefan Lutz Überdachungen, sprechen Sie uns gerne an. Sicherlich finden wir gemeinsam eine Lösung.

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