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Wichtig: Welche rechtlichen Regelungen gibt es zum Wintergarten?

Wie in anderen Bereichen auch, müssen Sie beim Wintergartenbau in München einige rechtliche Rahmenbedingungen unbedingt beachten. Die Profis von Stefan Lutz Überdachungen informieren Sie im folgenden Beitrag über die wichtigsten Vorgaben, die Sie bei der Planung kennen sollten.

Muss ich eine Baugenehmigung einholen?

Die meisten Regionen verlangen für den Bau des Wintergartens eine separat zu erstellende Erlaubnis. Um herauszufinden, ob tatsächlich eine Genehmigung erforderlich ist, empfiehlt sich der Besuch des zuständigen Bauamtes. Zu diesem Termin haben Sie im Idealfall bereits wichtige Unterlagen zur Hand:

  • Statische Berechnung des Herstellers
  • Bauzeichnungen in mehrfacher Ausführung
  • Lageplan
  • Angaben zu Dämmung und Isolierung

Wird ein Antrag vom Bauamt in jedem Fall verlangt, dann sammeln Sie erst alle Unterlagen, bevor Sie sich an die Verwaltungsstelle wenden. Die gewählte Baufirma und Sie selbst sollten den Antrag im Vorfeld bereits unterzeichnet haben. Sobald Sie eine Annahme durch die Verwaltung erhalten haben, dürfen Sie mit dem Bau beginnen.

Auch wenn im Einzelfall eine Genehmigung entbehrlich ist, so sind Sie dennoch nicht von einer möglichen Anzeigepflicht befreit. Hierbei müssen Sie das Amt lediglich über Ihr Projekt informieren, ohne dass Sie bei sachgemäßer Planung eine Ablehnung zu befürchten haben.

Wintergarten mit Sonnenschutz
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Wintergarten und Nachbarn — wie sieht es rechtlich aus?

Planen Sie den Wintergarten nahe oder sogar auf der Grenze zum Grundstück Ihres Nachbarn, so müssen Sie eine Einverständniserklärung von diesem einholen. In der Regel gibt es einen Mindestabstand, ab dem eine Genehmigung des Nachbarn nicht mehr vonnöten ist. Je nach Bauamt beträgt diese Distanz zirka drei Meter. Bei Unterschreitung brauchen Sie neben der erwähnten Genehmigung eine Brandschutzwand als zusätzliche Absicherung.

Vor allem Hersteller, die sich mit dem Bau von Wintergärten auskennen, übernehmen für Sie den gesamten Prozess der Bauantragsstellung. Auf diese Weise sparen Sie Zeit und können sich sicher sein, dass alle gesetzlichen Vorschriften Berücksichtigung finden. Auch die Experten von Stefan Lutz Überdachungen kennen sich mit den entsprechenden Gesetzen aus und stehen für Beratungen zur Verfügung.

Wintergarten und Wohnfläche — müssen Sie die Fläche mit einberechnen?

Eine Frage, die häufig vor der Planung eines Wintergartens auftritt, ist, ob der neue Bau zur Wohnfläche hinzuzählt. Dies lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten, sondern hängt vielmehr von den Möglichkeiten der Wärmeerzeugung innerhalb des Raumes ab. Während unbeheizte Wintergärten immerhin zur Hälfte bei der Wohnfläche berücksichtigt werden müssen, gehören beheizbare Bauten offiziell vollständig zur Grundfläche.

Konsequenzen bei Zuwiderhandlung — Beseitigungsverfügung möglich

Ignorieren Sie die Pflichten zur Einholung einer Genehmigung, kann es im äußersten Fall zu einer Beseitigungsverfügung kommen: Sie sind dann verpflichtet, auf Ihre Kosten den ursprünglichen Zustand des Grundstücks und Gebäudes wiederherzustellen. Es lohnt sich also keinesfalls, auf die Anzeige des Baus oder die Genehmigungseinholung zu verzichten. Vielmehr ist es ratsam, sich von Anfang an von einem professionellen Hersteller unterstützen zu lassen. Die kompetenten Mitarbeiter von Stefan Lutz Überdachungen kennen sich mit den rechtlichen Bestimmungen aus und beraten Sie in München und Umgebung bei all Ihren Anliegen rund um den Wintergartenbau.

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