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Baugenehmigung für den Wintergarten – wann brauchen Sie diese wirklich?

Ein Wintergarten in München bringt zahlreiche Annehmlichkeiten mit. Nicht nur, dass Sie bei jedem Wetter ein Gefühl wie mitten in der Natur genießen können, Sie gewinnen auch zusätzlichen Wohnraum zur individuellen Nutzung. Doch wie vor nahezu jedem Bauprojekt steht auch bei dem Anbau eines Wintergartens die Genehmigung beim Bauamt. Oder doch nicht? Wir von Stefan Lutz Überdachungen in München klären, in welchem Bundesland Sie ohne Baugenehmigung einen Wintergarten errichten können, dafür aber zum Beispiel die Größe beachten müssen, und welche gesetzlichen Richtlinien es noch einzuhalten gilt, damit Sie sorglos Ihr Bauvorhaben beginnen können.

Baugenehmigungen sind Ländersache

Grundsätzlich, und das gilt deutschlandweit, müssen Sie vor Errichtung einer baulichen Anlage einen Bauantrag stellen, der anschließend vom zuständigen Bauamt geprüft und genehmigt wird, sofern alle Richtlinien erfüllt sind. Der Begriff „bauliche Anlagen“ wird in § 2 LBO (Landesbauordnung) wie folgt definiert: „Bauliche Anlagen sind unmittelbar mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen.“ Demnach fallen auch Wintergärten rein rechtlich gesehen unter diesen Begriff und es muss zunächst eine Baugenehmigung vorliegen.

Doch nicht überall gelten die gleichen Gesetze, denn ob Sie wirklich eine Baugenehmigung benötigen, hängt von der Landesverordnung Ihres Bundeslandes ab, in dem Sie wohnen. Wenn eine Genehmigung nicht pauschal gilt, hängt es jedoch von anderen Voraussetzungen ab, wie etwa der Größe Ihres Wintergartens.

Zu den Bundesländern, in denen Sie immer eine Baugenehmigung für Ihren Wintergarten benötigen, zählen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Wintergarten ohne Baugenehmigung unter Auflagen

In den nachfolgenden Bundesländern benötigen Sie keine Baugenehmigung für einen Wintergarten, müssen sich aber an die Bestimmungen halten.

In Brandenburg darf die Grundfläche nicht mehr als 20 Quadratmeter umfassen. Der Bruttorauminhalt liegt bei maximal 75 Kubikmetern. Die Anlage muss grundsätzlich an der Hauswand stehen und unbeheizt bleiben. Zudem wird der Einsatz von transparenten Materialien gefordert.

In Bremen gilt eine Tiefe von 3,50 Metern und eine Fläche von maximal 30 Quadratmetern. Ferner muss der Wintergarten überwiegend aus Glas bestehen und als überbaubare Fläche im Bebauungsplan festgehalten sein.

In Hessen bleiben Sie verfahrensfrei, wenn die Grundfläche nicht mehr als 30 Quadratmeter aufweist.

Gleiches gilt in Nordrhein-Westfalen, wobei Sie hier zudem dafür Sorge tragen müssen, dass die Anlage mindestens drei Meter von der Nachbargrundstücksgrenze entfernt liegt.

In Rheinland-Pfalz muss es sich um einen ebenerdigen, unbeheizten bis zu 50 Kubikmeter umbauten Raum handeln, damit Sie einer Baugenehmigung entgehen.

Thüringen erlaubt einen Wintergarten ohne Baugenehmigung bis zu einer Fläche von 20 Quadratmetern und einem Volumen von 75 Kubikmetern. Zudem muss der verglaste Anbau an der Außenwand eines Gebäudes errichtet werden und unbeheizt bleiben.

Backsteinhaus mit Wintergarten
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Vor dem Bau des Wintergartens immer informieren

Wenngleich Sie jetzt einen Überblick über die Landesvorschriften haben, raten wir Ihnen, sich vor dem Wintergartenbau beim zuständigen Bauamt über die Baugenehmigung zu informieren. Die Richtlinien können sich jederzeit ändern. Mit einer Beratung sind Sie auf der sicheren Seite und müssen im Zweifelsfall nicht einen Rückbau riskieren.

Suchen Sie eine Alternative ohne Baugenehmigung, dann empfehlen wir Ihnen die Terrassenüberdachung. Hier besteht in den überwiegenden Bundesländern keine Verpflichtung zu einer Baugenehmigung. Wir beraten Sie dazu gerne.

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