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Die BayBO und der Wintergarten – alle Regelungen in der Übersicht

Haben Sie vor, einen Wintergarten in München oder in der Umgebung zu errichten, benötigen Sie im Vorfeld eine Baugenehmigung. Es gibt keine Verfahrensfreiheit und so müssen Sie selbst einen Kaltwintergarten genehmigen lassen, wenngleich dieser teilweise in anderen Bundesländern unter Einbehalt bestimmter Voraussetzungen auch ohne die Zustimmung des Bauamts errichtet werden kann. Es gibt dennoch Ausnahmen, wie bei einer Terrassenüberdachung. Die maßgeblichen Richtlinien, wann eine Bebauung verfahrensfrei in Bayern ist, werden im Art. 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erläutert. In diesem Beitrag möchten wir von Stefan Lutz Überdachungen in München Ihnen die Regularien des Artikels aufzeigen.

Was kann ich nach dem Gesetz auf meinem Grundstück bauen?

Alle Richtlinien für eine zulässige Bebauung finden Sie im Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Art. 61 BayBO. Art. 57 BayBO definiert hingegen alle baulichen Maßnahmen, die verfahrensfrei sind. Für diese müssen Sie keine Baugenehmigung einholen.

Dazu zählen:

  • Gebäude mit einem Bruttorauminhalt bis 75 m3 im Innenbereich wie ein Gartengerätehäuschen
  • Garagen und überdachte Stellplätze mit einer Fläche bis zu 50 m2 im Innenbereich
  • freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlage für die landwirtschaftliche Nutzung bis 100 m2 Brutto-Grundfläche und höchstens 140 m2 überdachter Fläche
  • Gewächshäuser mit einer Höhe bis zu 5 m und maximal 1.600 m2 Fläche für Gartenbetriebe und land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe
  • Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2 und einer Tiefe bis zu 3 m
  • Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinn des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG)

Da ein Wintergarten im Art. 57 BayBO nicht aufgeführt wird, ist er genehmigungspflichtig und fällt damit nicht unter die Verfahrensfreiheit. Wichtig ist, dass Sie sich bei einem Bauvorhaben immer bei Ihrem zuständigen Bauamt informieren. Hier erhalten Sie neben ausführlichen Informationen zumeist auch eine umfassende Beratung.

Bauhelm, gerichtshammer und Meterstab liegen auf Bauplan
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Was passiert, wenn ein Wintergarten ohne Baugenehmigung errichtet wird?

Ein Bau ohne Baugenehmigung ist mit hohen Bußgeldern verbunden und kann sogar bedeuten, dass Sie die bauliche Anlage wieder rückgängig machen müssen. Sprich: Der schöne Wintergarten muss wieder abgerissen werden. Daher ist es immens wichtig, dass Sie alles Rechtliche vor der Errichtung abklären oder sich an einen professionellen Handwerksbetrieb wie Stefan Lutz Überdachungen in München wenden.

Baugenehmigung richtig beantragen

Für den Antrag auf eine Baugenehmigung benötigen Sie einige Unterlagen. Darunter das entsprechende Formblatt, einen Lageplan des Grundstücks, der amtlich beglaubigt ist, die Gebäude- und Grundstücksberechnung, Angaben über die Abstandsflächen, eine Bauzeichnung für die bauliche Anlage und eine statische Berechnung. Auch Nachweise wie Wärmeschutz, Brandschutz und Schallschutz sowie Informationen zu Heizungs- und Lüftungssystemen müssen Sie erbringen. Das zuständige Bauamt wird Ihnen entsprechende Informationen zukommen lassen, was Sie für die Antragstellung benötigen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, alle Nachweise rechtssicher zu erbringen.

Tipp: Beginnen Sie zudem rechtzeitig, mit uns gemeinsam Ihren Wintergarten zu planen. Der Verwaltungsakt kann gut und gerne ein paar Monate in Anspruch nehmen.

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