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Wie läuft ein Genehmigungsverfahren für Wintergärten ab?

Ein Genehmigungsverfahren ist in Deutschland dann notwendig, wenn Sie einen Gebäudebau planen. Wintergärten erfordern in Deutschland in der Regel erst dann eine Baugenehmigung, wenn der geplante Anbau eine bestimmte Größe überschreitet. Wir von Stefan Lutz Überdachungen in München haben im Folgenden die wichtigsten Infos zum Genehmigungsverfahren bei Wintergärten für Sie zusammengefasst.

Genehmigungsverfahren einleiten

Das Genehmigungsverfahren ist im Baurecht geregelt. Es dient dazu, zu prüfen, ob tatsächlich alle baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Für die Einhaltung zuständig und verantwortlich ist in erster Linie der Bauherr bzw. die Bauherrin. Wer keine Genehmigung hat, darf grundsätzlich nichts bebauen – unabhängig davon, wer Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstücks ist.

Bei Wintergärten ist dies erst ab einer bestimmten Größe notwendig. Hier gibt es allerdings keine einheitliche Größenregelung, die für ganz Deutschland gilt. Sie können sich aber an etwa zehn Quadratmetern orientieren. Liegen Sie über dieser Dimension, müssen Sie vermutlich ein Genehmigungsverfahren einleiten. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann Sie im Einzelfall dazu beraten, ob Sie eine Genehmigung brauchen oder nicht.

Bedenken Sie, dass sich auch die Abläufe, Fristen und sogar Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Grundsätzlich ist die Behörde verpflichtet, dem Wintergartenanbau zuzustimmen, sofern keine Vorschriften oder Rechte Dritter dadurch verletzt werden.

Eingereicht wird der Antrag auf einen Wintergartenanbau bei der örtlich zuständigen Bauaufsicht. Sobald der Antrag vollständig ist, hat diese nun einen Monat Zeit, um über Ihr Bauvorhaben zu entscheiden. Wenn Sie keine Baugenehmigung brauchen, müssen Sie den geplanten Wintergartenanbau dem zuständigen Bauamt melden.

Moderner Wintergarten
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Genehmigungsverfahren – das wird geprüft

Folgende Dokumente und Informationen sollten Sie für das Genehmigungsverfahren bereithalten:

  • Fertig ausgefüllter Antrag auf Baugenehmigung
  • Lageplan
  • Baubeschreibung-Vordruck
  • Bautechnische Bestätigung – Vordruck für das Genehmigungsverfahren
  • Statistische Berechnung des Wintergartens
  • Wärmeschutznachweis
  • Erklärung über zu benutzende Materialienv
  • Heizinformation
  • Lüftungsinformation
  • Angaben zur Wasserversorgung und Entwässerung

Bei einem einfachen Genehmigungsverfahren prüft die Baubehörde in der Regel nur, ob alle Dokumente vollständig sind. Je nach Grundstücksgröße kann eine schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn oder Ihrer Nachbarin notwendig sein.

Genehmigung nicht erteilt – was nun?

Das Genehmigungsverfahren endet in der Regel mit der Erteilung der Baugenehmigung. Wird diese nicht erteilt, muss die Baubehörde eine Begründung abgeben. Bei einer Ablehnung erhalten Sie in der Regel eine bestimmte Frist, um die von der Baubehörde genannten Mängel zu beheben. Diese richtet sich nach dem Ausmaß des Mangels.

Wenn Sie keine Änderungen in der Bauplanung vornehmen möchten, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung einen Widerspruch einlegen. In Bayern und NRW können Sie keinen Einspruch einlegen, sondern lediglich „gerichtliche Klärung“ verlangen.

Dauer und Kosten eines Genehmigungsverfahrens

Nach Abgabe des Antrags hat die Behörde in der Regel einen Monat Zeit, um darüber zu entscheiden. In Ausnahmefällen darf aber auch eine Verlängerung beantragt werden. Der Bau darf nicht begonnen werden, bevor die Baubewilligung vorliegt – ansonsten darf die Behörde sogar einen Rückbau des Wintergartens verlangen. Die Kosten eines Genehmigungsverfahrens unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel müssen Sie mit etwa fünf Prozent der für den Anbau anfallenden Kosten rechnen. Zahlen müssen Sie die Gebühren erst nach dem Erhalt des Gebührenbescheides.

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